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   SG Duisburg, 23.08.2010 - S 10 R 285/08   

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SG Duisburg, 23.08.2010 - S 10 R 285/08 (https://dejure.org/2010,23559)
SG Duisburg, Entscheidung vom 23.08.2010 - S 10 R 285/08 (https://dejure.org/2010,23559)
SG Duisburg, Entscheidung vom 23. August 2010 - S 10 R 285/08 (https://dejure.org/2010,23559)
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  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 38/93

    Beschäftigungsförderung - Gleichstellung - Fachschulausbildung - Anwartschaft -

    Auszug aus SG Duisburg, 23.08.2010 - S 10 R 285/08
    Im Rahmen der Auslegung von Prozesshandlungen ist § 133 BGB entsprechend heranzuziehen (BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.08.2005 - 3 B 12.05

    Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision - Rückforderung von

    Auszug aus SG Duisburg, 23.08.2010 - S 10 R 285/08
    Weder aus dem Klageantrag noch aus der Klagebegründung ergeben sich Hinweise darauf, dass nur die Regelung des § 102 Abs. 2 Satz 1, aber nicht die Regelung des § 102 Abs. 2 Satz 4 SGB VI in Bezug genommen worden ist und nur eine Zeitrente beantragt werden sollte (ebenso LSG NRW v. 25.08.2005, Az.: L 3 B 12/05 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2005 - L 11 R 4138/05

    Kostenentscheidung des Gerichts bei anders als durch Urteil beendetem Verfahren;

    Auszug aus SG Duisburg, 23.08.2010 - S 10 R 285/08
    Allein aus dem Umstand, dass eine Vorschrift der Regelfall und eine andere Vorschrift die Ausnahme regelt, lässt nicht die Auslegung zu, dass lediglich eine Rente nach Maßgabe des den Regelfall vorsehenden § 102 Abs. 2 Satz 1 SGB VI beantragt werden sollte (ebenso LSG Baden-Württemberg v. 24.10.2005, Az.: L 11 R 4138/05 AK-B).
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